Kontaktdaten
Frauenärzte im Schlosscarrée
Gynäkologische Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Heike Bettina Szczes
Dr. med. André Szczes
dr. med. (Univ. Semmelweis) Alexander Szczes
Dr. med. Katharina Maibach-Wulf
Ritterbrunnen 7
38100 Braunschweig
Telefon: 0531 49498
Telefax: 0531 1219023
E-Mail: praxis@frauenaerzte-braunschweig.de
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Neues aus der Praxis
Gesetzlicher Mutterschutz nach einer Fehlgeburt | Medizin| von Dr. med. Alexander Szczes
Der gesetzliche Mutterschutz nach einer Fehlgeburt wurde in Deutschland kürzlich erweitert, um betroffene Frauen besser zu unterstützen. Ab dem 01. Juni 2025 haben Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, Anspruch auf eine gestaffelte Mutterschutzfrist.
Die neuen Regelungen sehen vor:
- Zwei Wochen Schutzfrist bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Sechs Wochen Schutzfrist ab der 17. Schwangerschaftswoche
- Acht Wochen Schutzfrist ab der 20. Schwangerschaftswoche
Diese Schutzfristen sollen den betroffenen Frauen Zeit geben, sich sowohl körperlich als auch emotional zu erholen. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein, und der Mutterschutz dient dazu, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Frauen in dieser schwierigen Zeit zu schützen.
Darüber hinaus gilt ein besonderer Kündigungsschutz nach der 12. Schwangerschaftswoche, um sicherzustellen, dass Frauen in dieser sensiblen Phase nicht zusätzlich durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes belastet werden.
Medizin Erstellt von Dr. med. Alexander Szczes
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